Mittwoch, 8. Januar 2020

Öffentliche Auflage für die Teilzonenplanrevision und den Bebauungsplan Sagenmatt

Auf dem Gelände des ehemaligen AMAG Autozentrums an der Luzernerstrasse soll ein attraktives Wohnquartier mit rund 260 Miet- und Eigentumswohnungen sowie mit Arbeits- und Dienstleistungsflächen entstehen.

Auf dem Gelände des ehemaligen AMAG Autozentrums an der Luzernerstrasse soll ein attraktives Wohnquartier mit rund 260 Miet- und Eigentumswohnungen sowie mit Arbeits- und Dienstleistungsflächen entstehen. Die Überbauung weist einen besonders naturnahen Charakter auf. Naturwiesen, Bäume und der renaturierte Mühlebach werten das bisher stark gewerblich geprägte Areal auf nachhaltige Weise auf. Die Eigentumswoh­nungen werden bevorzugt an Personen vergeben, die in Ebikon wohnen oder arbeiten. Die unterschiedlichen Wohnungstypen und Preislagen sorgen für eine sozial durchmischte Bewohner­schaft.

Mit der Sagenmatt-Überbauung plant das Schwesterunternehmen der AMAG, die UTO Real Estate Ma­nagement AG, ein neues lebendiges Quartier zwischen der Schachen­weid- und der Luzernerstrasse. Dank der durchdachten Anordnung der hochwertigen Bauten entstehen In­nenhöfe, parkähnliche Räume und Begegnungszonen, welche den Quartierbewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Um in der Sied­lung ein zukunftsweisendes Mobili­tätsverhalten zu fördern, wird ein Mix von verschiedenen Mobilitätsange­boten direkt in die Wohnungsmiete integriert. Zukünftige Bewohner pro­fitieren von öV-Gutscheinen und von Car- und Bikesharing-Angeboten. So kann das Quartier vom motorisierten Individualverkehr entlastet werden, während gleichzeitig der Langsamver­kehr begünstigt wird.

Öffentliche Auflage während 30 Tagen
Im Sinne von den § 6, 61 und 69 des Planungs- und Baugesetzes des Kan­tons Luzern (PBG) liegt der Bebau­ungsplan Sagenmatt auf den Grund­stücken Nummer 105, 857 und 866 während 30 Tagen, vom Montag, 6. Januar 2020 bis am Dienstag, 4. Fe­bruar 2020, bei der Gemeinde Ebikon öffentlich auf. Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungs­zeiten (Montag bis Freitag 08:00– 11:45 Uhr, 13:30–17:00 Uhr, Don­nerstag bis 18:00 Uhr, vor Feiertagen bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind gemäss § 6 der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV) auch auf der Webseite der Gemeinde Ebikon öffentlich einsehbar.

Gegen die Änderungen der Teilzonen­planrevision und den Bebauungsplan Sagenmatt kann gemäss § 61 Abs. 5 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) während der genannten Auflagefrist Einsprache er­hoben werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich mit einem Antrag und dessen Begründung an den Gemein­derat Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon, einzureichen. Die Einsprache­befugnis ist in § 207 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (PBG) festgelegt.

Bebauungsplan Sagenmatt